Diese Rechte gelten grundsätzlich bei jeder Behandlung und in jedem Spital. Die Aufzählung ist nicht abschliessend.
- Information und Aufklärung der Patientin oder des Patienten
- Einsicht in alle Behandlungsunterlagen
- Herausgabe der Behandlungsunterlagen
- Einwilligung der Patientin oder des Patienten zu einer Behandlungsmassnahme nach vorgängiger Aufklärung
- Beachten der Patientenverfügung und des Vorsorgeauftrages im Rahmen der Rechtsordnung
- Fachgerechte, menschenwürdige und sorgfältige Behandlung
- Beachten der Voraussetzungen für medizinische Zwangsmassnahmen
- Wahren des Datenschutzes und der Datensicherheit
- Information der nächsten Bezugspersonen im Einverständnis mit der Patientin oder des Patienten
- Wahren der Privatspähre der Patientinnen/Patienten (Patientengeheimnis)
- Patientinnen/Patienten haben das Recht, den Verzicht auf weitere Behandlungen zu verlangen
- Jede Person kann über ihre Organe schriftlich verfügen.