Was passiert, wenn sich Menschen im Spital ausgeliefert oder unverstanden fühlen?
Was passiert, wenn es im Spital zu einem Konflikt kommt, den die Betroffenen (Spitalpersonal/Patientinnen/Patienten) im direkten Gespräch nicht mehr selbst lösen können?
Ratsuchende, die bei einer Auseinandersetzung mit einem Spital oder einer Klinik nicht mehr weiter wissen, können sich unentgeltlich an die Ombudsstelle für das Spitalwesen wenden.
Der Zugang zur Ombudsstelle erfolgt telefonisch, schriftlich oder durch Anklicken der Rubrik "Beanstandungen" auf der Webseite.
Seit 1. Januar 2014 ist die Ombudsstelle auch für Beanstandungen gegenüber den Leistungserbringern des Rettungswesens zuständig.
Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige können sich an die Ombudsstelle für das Spitalwesen wenden. Die Ombudsstelle geht auf Beanstandungen ein, die sich gegen Leistungserbringer von Listenspitälern, Listengeburtshäusern oder Leistungserbringern des Rettungswesens richten. Die Spitalliste der Leistungserbringer ist unter der Rubrik Dokumente abrufbar.
Die Ombudsstelle kann nicht angerufen werden für die Vermittlung oder Beratung von auschliesslich privaten Konflikten zwischen Patientinnen/Patienten und deren Angehörigen. Weiter befasst sie sich weder mit versicherungsrechtlichen Fragen der Patientinnen/Patienten noch mit arbeitsrechtlichen Konflikten innerhalb des Spitals oder der Klinik.
Die Ombudsstelle tritt nicht auf Beschwerden ein, wenn bereits ein Gerichtsverfahren hängig oder eine spitalinterne Ombudsstelle damit befasst ist.
Die Aufgaben der Ombudsstelle sind unter der Rubrik Grundlagen beschrieben.
Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern hat Mediator, Fürsprecher und Notar Roman Manser mit der Führung der Ombudsstelle beauftragt. Herr Roman Manser wird durch seine Stellvertreterin, Frau MLaw Ladina Manser, unterstützt. Auch die übrigen Mitarbeiterinnen des Advokatur- und Notariatsbüros helfen bei zeitlicher Dringlichkeit aus.